Welche Daten bekommt der neue Arbeitgeber vom Finanzamt?
Der gläserne Arbeitnehmer? Welche Daten das Finanzamt dem neuen Arbeitgeber mitteilt (und was nicht!)
Der Jobwechsel ist aufregend, bringt aber auch administrative Aufgaben mit sich. Eines davon ist die korrekte Lohnabrechnung beim neuen Arbeitgeber. In Zeiten der Digitalisierung läuft vieles automatisiert ab, was die Frage aufwirft: Welche Daten bekommt der neue Arbeitgeber eigentlich vom Finanzamt? Die Antwort ist komplexer, als man vielleicht denkt.
ELStAM als Datendrehscheibe: Was wird übermittelt?
Das Zauberwort heißt ELStAM, kurz für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. ELStAM ist ein elektronisches Verfahren, das die früher übliche Papierlohnsteuerkarte ersetzt hat. Es dient als zentrale Datendrehscheibe zwischen Finanzamt und Arbeitgeber. Über ELStAM erhält der Arbeitgeber automatisiert folgende Informationen:
- Steuerklasse: Die Steuerklasse ist entscheidend für die Höhe der Lohnsteuer, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. Sie gibt Auskunft über den Familienstand und weitere persönliche Umstände des Arbeitnehmers (z.B. ledig, verheiratet, alleinerziehend).
- Kinderfreibeträge: Wenn der Arbeitnehmer Kinder hat, werden diese Freibeträge berücksichtigt, was sich ebenfalls positiv auf die Höhe der Lohnsteuer auswirkt.
- Religionszugehörigkeit: Die Religionszugehörigkeit ist relevant für die Berechnung der Kirchensteuer, die ebenfalls direkt vom Gehalt abgezogen wird.
- Lohnsteuerfreibeträge: Lohnsteuerfreibeträge können beantragt werden, wenn dem Arbeitnehmer im Laufe des Jahres außergewöhnliche Belastungen entstehen (z.B. hohe Fahrtkosten oder Krankheitskosten). Diese Freibeträge werden dann vom Finanzamt in ELStAM hinterlegt und an den Arbeitgeber übermittelt.
Der Ablauf im Detail:
Wenn ein Arbeitnehmer einen neuen Job antritt, meldet ihn der Arbeitgeber mit seiner Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) beim Finanzamt an. Das Finanzamt übermittelt daraufhin die hinterlegten ELStAM-Daten des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber. Dieser kann die Daten dann direkt für die Lohnabrechnung verwenden.
Was der Arbeitgeber NICHT vom Finanzamt erfährt:
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitgeber keineswegs alle Informationen über den Arbeitnehmer erhält. Folgende Daten werden NICHT über ELStAM übermittelt:
- Einkommenshöhe: Der Arbeitgeber erfährt nicht, welches Einkommen der Arbeitnehmer in der Vergangenheit erzielt hat oder wie hoch sein Vermögen ist.
- Bankverbindungen: Die Bankverbindungen des Arbeitnehmers sind für das Finanzamt relevant, werden aber nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.
- Gesundheitsdaten: Informationen über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers sind streng vertraulich und werden unter keinen Umständen an den Arbeitgeber weitergegeben.
- Detaillierte Angaben zu Freibeträgen: Während der Arbeitgeber die Höhe des Lohnsteuerfreibetrags kennt, erhält er keine detaillierten Informationen darüber, welche Aufwendungen zu diesem Freibetrag geführt haben.
Die Rolle der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID):
Die Steuer-ID ist ein eindeutiges und lebenslang gültiges Identifikationsmerkmal, das jeder Bürger in Deutschland besitzt. Sie dient als Schlüssel für die Zuordnung der ELStAM-Daten. Der Arbeitgeber benötigt die Steuer-ID des Arbeitnehmers, um die korrekten ELStAM-Daten vom Finanzamt abzurufen.
Fazit: Transparenz und Datenschutz im Einklang
Das ELStAM-Verfahren bietet eine effiziente und automatisierte Möglichkeit zur Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber erhält die notwendigen steuerlichen Informationen, um die Lohnsteuer korrekt zu berechnen und abzuführen. Gleichzeitig werden jedoch sensible persönliche Daten des Arbeitnehmers geschützt. Die Übermittlung beschränkt sich auf die wirklich relevanten Informationen für die Lohnabrechnung, während andere persönliche Details vertraulich bleiben. Die Balance zwischen Transparenz und Datenschutz ist somit gewahrt.
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