Was wird von der Reiserücktrittsversicherung bezahlt?
Unvorhergesehene Ereignisse können Reisepläne durchkreuzen. Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten, indem sie Stornogebühren erstattet, sofern die Absage auf versicherten Gründen basiert. Dies kann besonders wichtig sein, wenn unvorhersehbare Gesundheitsrisiken, wie etwa pandemische Infektionskrankheiten, eine Reise unmöglich machen. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen genau.
Was die Reiserücktrittsversicherung zahlt – und was nicht
Unvorhergesehene Ereignisse können die schönste Reiseplanung zunichtemachen. Eine Reiserücktrittsversicherung springt in solchen Fällen ein und erstattet Stornokosten – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Versicherungsschutz hängt stark vom jeweiligen Tarif ab und sollte vor Abschluss genau geprüft werden. Blindes Vertrauen ist fehl am Platz, denn nicht jeder Ausfallgrund ist abgedeckt.
Welche Kosten werden in der Regel übernommen?
Im Falle einer berechtigten Stornierung übernimmt die Reiserücktrittsversicherung üblicherweise die vertraglich festgelegten Stornogebühren des Reiseveranstalters oder der einzelnen Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft, Hotel). Dies gilt in der Regel für folgende Gründe:
- Erkrankung, Unfall oder Tod: des Versicherten, eines nahen Angehörigen oder einer im gleichen Haushalt lebenden Person. Hierbei ist ein ärztliches Attest unerlässlich.
- Schwerwiegende Ereignisse am Wohnort: z.B. Einbruch, Brand, schwere Unwetterschäden, die eine sofortige Anwesenheit erfordern. Auch hier sind entsprechende Nachweise notwendig.
- Berufliche Gründe: z.B. unerwartete Arbeitslosigkeit, unerwartete Geschäftsreisen. Auch hier sind in der Regel Nachweise vom Arbeitgeber erforderlich.
- Schwangerschaft: Komplikationen während der Schwangerschaft können ebenfalls ein versicherter Stornierungsgrund sein.
Was ist oft ausgeschlossen?
- Pandemien und Epidemien: Ob eine Pandemie wie COVID-19 abgedeckt ist, hängt vom jeweiligen Tarif und den Bedingungen des Versicherers ab. Einige Versicherer bieten spezielle Zusatzversicherungen für Pandemien an. Prüfen Sie die Bedingungen genau!
- Vorerkrankungen: Storniert man aufgrund einer bereits bekannten Erkrankung, ist dies meist ausgeschlossen, es sei denn, eine unerwartete Verschlechterung tritt ein.
- Angst vor Ansteckung: Die bloße Angst vor einer Infektion, ohne konkrete Erkrankung, ist in der Regel kein versicherter Stornierungsgrund.
- Stornierung aus persönlichen Gründen: z.B. Streit mit dem Reisepartner, Verlust des Interesses an der Reise.
- Krieg und Terrorismus: Einige Versicherungen bieten hierfür spezielle Zusatzbausteine an.
Worauf sollte man beim Abschluss achten?
- Versicherungsbedingungen genau lesen: Vergleichen Sie verschiedene Angebote und achten Sie insbesondere auf Ausschlüsse und die Höhe der Deckungssumme.
- Frühzeitiger Abschluss: Schließen Sie die Versicherung idealerweise direkt nach der Reisebuchung ab.
- Individuelle Bedürfnisse berücksichtigen: Benötigen Sie spezielle Leistungen, z.B. für eine Risikoschwangerschaft oder eine chronische Erkrankung? Dann wählen Sie einen Tarif, der diese abdeckt.
- Reiserücktrittskostenversicherung vs. Reiseabbruchversicherung: Die Reiserücktrittsversicherung deckt Kosten vor Reiseantritt, die Reiseabbruchversicherung Kosten während der Reise. Oft werden beide Versicherungen im Paket angeboten.
Fazit:
Eine Reiserücktrittsversicherung bietet wichtigen Schutz vor finanziellen Verlusten. Doch die Leistungen sind an Bedingungen geknüpft. Um im Ernstfall abgesichert zu sein, ist ein sorgfältiger Vergleich der Angebote und ein genaues Studium der Versicherungsbedingungen unerlässlich. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie im Falle einer Stornierung tatsächlich die benötigte Unterstützung erhalten.
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