Was muss man zahlen, wenn man auswandert?

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Die deutsche Steuerpflicht erstreckt sich weltweit auf das gesamte Einkommen eines Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Unabhängig vom Erwerbsort des Einkommens unterliegt dieses der deutschen Einkommensteuer. Eine Auswanderung ändert daran zunächst nichts, steuerliche Konsequenzen sind jedoch individuell zu prüfen.
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Was müssen Sie zahlen, wenn Sie auswandern? Die wichtigsten Steuerpflichten

Die deutsche Steuerpflicht erstreckt sich weltweit auf das gesamte Einkommen einer Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Unabhängig vom Erwerbsort unterliegt dieses Einkommen der deutschen Einkommensteuer. Eine Auswanderung ändert daran zunächst nichts. Es gibt jedoch steuerliche Konsequenzen, die individuell geprüft werden müssen.

Steuerpflicht nach der Auswanderung

Bei einer Auswanderung aus Deutschland müssen Sie Ihre Steuerpflicht prüfen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Dauer Ihres Auslandsaufenthalts, Ihren Einkommensquellen und Ihren persönlichen Umständen.

  • Wegzug ins EU- oder EWR-Ausland: Bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bleiben Sie in der Regel für Steuern in Deutschland ansässig. Das bedeutet, dass Sie weiterhin Ihre weltweiten Einkünfte in Deutschland versteuern müssen.
  • Wegzug in ein Drittland: Wenn Sie in ein Land außerhalb der EU/EWR ziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland verlieren. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass Sie Ihren Wohnsitz und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft ins Ausland verlegen und keine wesentlichen wirtschaftlichen Bindungen mehr zu Deutschland haben.

Einkommensteuer

Sofern Sie unbeschränkt steuerpflichtig bleiben, müssen Sie weiterhin Ihre weltweiten Einkünfte in Deutschland versteuern. Zu den Einkünften zählen unter anderem:

  • Erwerbseinkommen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Bei einem Wegzug ins EU/EWR-Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen. Dadurch können Sie vermeiden, dasselbe Einkommen zweimal zu versteuern.

Sonstige Steuern

Neben der Einkommensteuer können auch andere Steuern anfallen, wenn Sie auswandern. Dazu gehören:

  • Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Er wird auf die festgesetzte Einkommensteuer erhoben.
  • Kirchensteuer: Wenn Sie Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft sind, müssen Sie Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer wird auf die Einkommensteuer erhoben.
  • Abgeltungsteuer: Wenn Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, wird in der Regel die Abgeltungsteuer erhoben. Diese Steuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut abgeführt.

Individuelle Prüfung erforderlich

Steuerliche Konsequenzen im Zusammenhang mit einer Auswanderung sind komplex und individuell unterschiedlich. Es wird dringend empfohlen, sich vor einer Auswanderung von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Diese können Ihre Situation beurteilen und Sie über Ihre Steuerpflichten informieren.