Was muss ich beim Hautarzt selber zahlen?

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Zusätzliche Untersuchungen beim Hautarzt, wie die mit einem Auflichtmikroskop, unterliegen oft Eigenanteilen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und liegen bei etwa 25 Euro. Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten.
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Eigenanteile beim Hautarzt: Zusätzliche Untersuchungen und Kosten

Neben der regulären Sprechstunde kann der Hautarzt auch zusätzliche Untersuchungen durchführen, die mit Eigenanteilen verbunden sind. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Untersuchungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen werden und welche Kosten Sie gegebenenfalls selbst tragen müssen.

Übernommene Leistungen

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die folgenden Leistungen:

  • Erst- und Folgetermine
  • Körperliche Untersuchung
  • Abstrichentnahmen
  • Probenentnahmen für Laboruntersuchungen
  • Entfernung von Warzen, Muttermalen und anderen Wucherungen

Eigenanteilspflichtige Untersuchungen

Zusätzliche Untersuchungen, die nicht zum Standard der medizinisch notwendigen Versorgung gehören, unterliegen Eigenanteilen. Dazu zählen unter anderem:

  • Auflichtmikroskopie: Bei dieser Untersuchung wird die Haut mit einem speziellen Mikroskop vergrößert betrachtet, um Hautveränderungen genauer zu untersuchen. Die Kosten für eine Auflichtmikroskopie liegen in der Regel bei etwa 25 Euro.
  • Biopsie: Eine Biopsie ist die Entnahme einer Gewebeprobe zur weiteren Untersuchung im Labor. Die Kosten einer Biopsie variieren je nach Aufwand und liegen bei etwa 50 bis 100 Euro.
  • Allergiediagnostik: Tests zur Feststellung von Allergien können je nach Untersuchungsmethode mit Kosten zwischen 20 und 100 Euro verbunden sein.
  • Kosmetische Behandlungen: Behandlungen wie Aknebehandlung, Laserbehandlungen oder Faltenunterspritzungen sind in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen selbst bezahlt werden.

Abrechnung nach GOÄ

Die Kosten für eigenanteilspflichtige Untersuchungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach dem jeweiligen Gebührenfaktor der Untersuchung.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für zusätzliche Untersuchungen, jedoch können die genauen Leistungen je nach Tarif variieren. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um den Umfang des Versicherungsschutzes zu kennen.

Fazit

Zusätzliche Untersuchungen beim Hautarzt können mit Eigenanteilen verbunden sein. Gesetzlich Versicherte müssen für Auflichtmikroskopie, Biopsien und andere nicht medizinisch notwendige Untersuchungen bezahlen. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, jedoch sollte der Leistungsumfang des Tarifs geprüft werden. Es ist ratsam, sich vor der Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen über die Kosten zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.