Was kostet ein Personalausweis für Bürgergeld-Empfänger?

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Bürgergeld-Bezieher müssen die Kosten für ihren Personalausweis in der Regel selbst tragen. Das Dokument, das zehn Jahre gültig ist, kostet 37 Euro. Für junge Erwachsene unter 24 Jahren fällt eine Gebühr von 22,80 Euro an. Diese Regelung gilt unabhängig vom Bezug von Bürgergeld.

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Personalausweis für Bürgergeld-Empfänger: Kosten und Möglichkeiten

Der Personalausweis ist in Deutschland ein wichtiges Dokument zur Identitätsfeststellung. Er wird für viele alltägliche Angelegenheiten benötigt, von der Eröffnung eines Bankkontos bis zur Anmietung einer Wohnung. Doch wie sieht es mit den Kosten für den Personalausweis aus, wenn man Bürgergeld bezieht?

Die Kosten im Überblick:

Grundsätzlich gilt, dass Bürgergeld-Empfänger die Kosten für ihren Personalausweis in der Regel selbst tragen müssen. Die bundesweit einheitlichen Gebühren für den Personalausweis betragen:

  • 37 Euro: Für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
  • 22,80 Euro: Für Personen unter 24 Jahren. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre.

Diese Gebühren sind unabhängig davon, ob man Bürgergeld bezieht oder nicht. Sie sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle Bürgerinnen und Bürger.

Bürgergeld und die Kosten für den Personalausweis: Ein Dilemma?

Der Regelsatz des Bürgergeldes soll das soziokulturelle Existenzminimum decken, einschließlich der Kosten für notwendige Dokumente. Allerdings ist der Betrag oft knapp bemessen, und die 37 Euro für einen Personalausweis können eine erhebliche Belastung darstellen.

Möglichkeiten zur Kostensenkung:

Obwohl der Gesetzgeber keine direkte Kostenübernahme für den Personalausweis vorsieht, gibt es möglicherweise Wege, die finanzielle Belastung zu reduzieren:

  • Antrag auf Darlehen beim Jobcenter: In besonderen Härtefällen kann man beim Jobcenter einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen. Dieses Darlehen müsste dann in kleinen Raten zurückgezahlt werden. Die Bewilligung eines solchen Darlehens ist jedoch Ermessenssache des Jobcenters und hängt von der individuellen Situation ab.
  • Stundung der Gebühr: In einigen Kommunen besteht die Möglichkeit, die Gebühr zu stunden, d.h. später zu bezahlen. Man sollte sich beim zuständigen Bürgeramt erkundigen, ob diese Option besteht.
  • Zahlung in Raten: Auch die Möglichkeit der Ratenzahlung kann beim Bürgeramt angefragt werden. Dies hängt jedoch von den internen Richtlinien der jeweiligen Kommune ab.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: In manchen Fällen bieten Kommunen die Möglichkeit, Gebühren für Behördengänge durch ehrenamtliche Tätigkeiten zu “verdienen”. Dies ist allerdings selten und hängt von den Angeboten vor Ort ab.
  • Gutscheine von Hilfsorganisationen: Manche Hilfsorganisationen oder Stiftungen vergeben Gutscheine, die für Behördengänge genutzt werden können. Es lohnt sich, sich bei lokalen Anlaufstellen zu informieren.

Wichtiger Hinweis:

Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Bürgeramt oder Jobcenter zu erkundigen, welche Möglichkeiten zur Kostensenkung in der individuellen Situation bestehen. Eine offene Kommunikation und das frühzeitige Ansprechen des Problems können helfen, eine Lösung zu finden.

Fazit:

Bürgergeld-Empfänger müssen die Kosten für ihren Personalausweis in der Regel selbst tragen. Die 37 Euro (bzw. 22,80 Euro für unter 24-Jährige) können jedoch eine finanzielle Belastung darstellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu reduzieren, wie z.B. ein Antrag auf Darlehen beim Jobcenter, Stundung der Gebühr oder Ratenzahlung. Eine frühzeitige und offene Kommunikation mit den zuständigen Behörden ist entscheidend, um eine passende Lösung zu finden.

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