Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt?

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Nach dem Auslaufen des Krankengeldes bieten sich verschiedene Optionen: Rückkehr zur Arbeit mit betrieblicher Unterstützung, Antrag auf Arbeitslosengeld I/II bei fortbestehender Erkrankung oder, bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. Eine frühzeitige Beratung ist empfehlenswert.
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Krankengeld ausgelaufen – Was nun? Ihre Rechte und nächsten Schritte

Das Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Stütze für Arbeitnehmer, die aufgrund einer Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind. Doch was passiert, wenn dieser Anspruch ausläuft? Die Situation kann beunruhigend sein, aber es gibt verschiedene Optionen, die Sie in Erwägung ziehen können. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick geben und Ihnen bei der Orientierung helfen.

Wann endet der Anspruch auf Krankengeld?

Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Diese 78 Wochen beziehen sich auf die tatsächliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, wobei bereits zuvor erhaltene Entgeltfortzahlungen durch den Arbeitgeber angerechnet werden. Danach endet der Anspruch, auch wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.

Optionen nach dem Auslaufen des Krankengeldes:

Nach dem Auslaufen des Krankengeldes stehen Ihnen verschiedene Wege offen, abhängig von Ihrer individuellen Situation:

  1. Rückkehr an den Arbeitsplatz mit Unterstützung:

    • Stufenweise Wiedereingliederung: Wenn Sie sich noch nicht in der Lage fühlen, Ihre volle Arbeitsleistung zu erbringen, kann eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag (Hamburger Modell) sinnvoll sein. In Absprache mit Ihrem Arzt, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse wird ein individueller Plan erstellt, der Ihre Arbeitsbelastung schrittweise erhöht.
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ein BEM anzubieten, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise die Anpassung Ihres Arbeitsplatzes oder die Übernahme anderer Aufgaben umfassen.
    • Gespräch mit dem Arbeitgeber: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um Ihre Situation zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Offene Kommunikation ist hier entscheidend.
  2. Arbeitslosengeld I/II bei fortbestehender Erkrankung:

    • Arbeitslosengeld I: Wenn Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes arbeitslos sind, aber weiterhin krankgeschrieben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen. Die Agentur für Arbeit prüft, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie trotz Ihrer Erkrankung in der Lage sind, leichte Tätigkeiten auszuüben.
    • Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II): Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder dieses nicht ausreicht, können Sie Bürgergeld (ALG II) beantragen. Auch hier wird geprüft, ob Sie erwerbsfähig sind. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht erwerbsfähig sind, kann das Jobcenter Sie an das Sozialamt verweisen.
  3. Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit:

    • Antrag auf Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll sein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand von medizinischen Gutachten, ob Sie die Voraussetzungen für eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente erfüllen. Der Antrag ist oft komplex und erfordert umfangreiche Unterlagen.

Wichtige Tipps und Empfehlungen:

  • Frühzeitige Beratung: Holen Sie sich frühzeitig Rat bei Ihrer Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhängigen Beratungsstelle. Diese können Ihnen helfen, Ihre Optionen zu bewerten und die richtigen Schritte einzuleiten.
  • Ärztliche Begleitung: Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt ist entscheidend. Er kann Ihre gesundheitliche Situation beurteilen und Sie bei der Antragstellung unterstützen.
  • Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Arztberichte, Gutachten, Bescheide der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit.
  • Fristen beachten: Achten Sie auf die Einhaltung von Fristen bei der Antragstellung, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Das Auslaufen des Krankengeldes ist kein Grund zur Verzweiflung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre finanzielle Situation sichern und Ihre Gesundheit verbessern können. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig informieren, sich professionelle Hilfe suchen und Ihre Rechte kennen.

Disclaimer: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Experten wenden.