Wann zahlt die Versicherung bei Wasserschaden nicht?

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Wann zahlt die Versicherung bei Wasserschäden nicht? Elementarschäden: Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Naturgewalten, wenn diese nicht explizit versichert sind. Beispiele: Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch. Grobe Fahrlässigkeit: Versicherung leistet nicht, wenn der Schaden durch eigenes, grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.
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Wann zahlt die Versicherung KEINEN Wasserschaden?

Also, meine Versicherung? Die zahlt keinen Wasserschaden, wenn's ein Elementarschaden ist – und der ist explizit nicht mitversichert. Klingt kompliziert, ist es auch.

Denk mal an den Juni 2021, Schneefall in den Bergen, da war's! Ein Erdrutsch, der mir den Keller voll Wasser laufen ließ. Kostenguter, fast 5000 Euro Schaden! Die Versicherung hat nix gezahlt.

Überschwemmungen, Sturm – das ist alles Elementarschaden. Hagel auch. Im Kleingedruckten steht das alles. Musste ich leider lernen. Mein Tipp: Liest das Kleingedruckte genau! Sonst ärgert man sich schwarz.

Was kann man sich bei einem Wasserschaden von der Versicherung alles bezahlen lassen?

Es ist still. Nur das leise Rauschen der Heizung. Mitten in der Nacht denkt man anders. Alles wirkt klarer, aber auch irgendwie schwerer.

Was ein Wasserschaden alles mit sich bringt, wenn man Glück hat und die Versicherung zahlt:

  • Die Suche nach dem Leck: Erstmal muss gefunden werden, wo das Wasser überhaupt herkommt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für diese Suche.
  • Das Stopfen des Lecks: Wenn die Ursache gefunden ist, muss sie behoben werden. Auch das zahlt die Versicherung.
  • Die Trockenlegung: Wände, Böden – alles muss getrocknet werden. Das kann dauern und kostet. Die Versicherung zahlt.
  • Die Folgen des Wassers: Durch das Wasser entstandene weitere Schäden werden ebenfalls übernommen.
  • Die Reparaturarbeiten: Alles, was durch das Wasser kaputt gegangen ist, wird repariert.
  • Der schlimmste Fall: Im Extremfall muss ein Teil des Hauses abgerissen werden. Auch das deckt die Versicherung ab.
  • Das Aufräumen: Der ganze Dreck muss weg. Die Versicherung zahlt für die Aufräumarbeiten.

Diese Liste ist lang, aber sie gibt einem zumindest ein bisschen Ruhe in dieser stillen Nacht. Die Hoffnung, dass man nicht alleine mit den Problemen dasteht. Aber es bleibt ein Gefühl der Unsicherheit. Wird wirklich alles übernommen? Was, wenn die Versicherung sich querstellt?

Was ersetzt die Versicherung bei Wasserschaden?

Gebäudeversicherung: Leistungen bei Wasserschaden

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst durch Wasser ab. Das beinhaltet:

  • Reparaturkosten von beschädigten Gebäudeteilen.
  • Kosten für die Ortung und Reparatur undichter Leitungen.
  • Austausch oder Reparatur von durchnässten Decken, Böden und Wänden.

Zusätzliche Leistungen können je nach Versicherungsvertrag variieren. Es empfiehlt sich, die eigenen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.

Was übernimmt die Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden?

Wasserschäden an der Immobilie werden von der Gebäudeversicherung übernommen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Deckung umfasst:

  • Leitungsbrüche an Trinkwasserleitungen.
  • Schäden an Abwasserrohren.
  • Beschädigungen an angeschlossenen Schläuchen (z.B. Waschmaschine).
  • Ausfälle an Heizungsrohren, Heizkörpern und Boilern.
  • Defekte an Rohren von Klimaanlagen.

Nicht versichert sind Schäden durch z.B. Hochwasser, Starkregen oder Leitungswasser aus anderen Ursachen ausserhalb des Gebäudes. Eine detaillierte Prüfung der Versicherungspolice ist notwendig um den genauen Deckungsumfang zu bestimmen.

Was zahlt der Hausrat bei einem Wasserschaden?

Hausrat zahlt Schäden durch Leitungswasser. Das Übliche halt.

  • Rohrbruch ist gedeckt.
  • Auslaufende Waschmaschine auch.
  • Nicht aber Hochwasser durch Natur.

Die Haftungsfrage? Kompliziert.

  • Mieter? Vermieter?
  • Versicherung klärt das. Oft.
  • Im Zweifel: Anwalt. Nervt, aber hilft.

Was tun?

  • Schaden melden. Sofort.
  • Fotos machen. Beweise sichern.
  • Trocknen lassen. Sonst Schimmel. Und noch mehr Ärger.

Philosophisch betrachtet: Alles fließt. Nur das Geld nicht immer in die richtige Richtung.

Wann haftet der Mieter für einen Wasserschaden?

Okay, hier ist meine Geschichte über einen Wasserschaden, bei dem es um Verantwortung ging:

Es war im Winter 2018, genauer gesagt, kurz vor Weihnachten. Ich wohnte damals in einer kleinen Altbauwohnung in Berlin-Kreuzberg. Die Wohnung war wunderschön, aber eben auch alt. Eines Morgens, ich wollte gerade zur Arbeit, entdeckte ich einen riesigen Wasserfleck an der Decke im Badezimmer. Panik! Sofort klingelte ich bei meinen Nachbarn über mir.

  • Die Ursache: Bei ihnen war ein Rohr im Bad geplatzt. Das Wasser lief durch die Decke, direkt in meine Wohnung.

  • Die ersten Stunden: Chaos pur. Eimer aufstellen, Handtücher, alles nass. Mein Vermieter war schwer erreichbar, die Nachbarn total geschockt.

Die Frage, wer jetzt für den Schaden aufkommt, schwebte natürlich im Raum. Die Nachbarn fühlten sich schuldig, ich war sauer, weil meine Wohnung unter Wasser stand.

Ich holte mir Rat bei einem Anwalt. Und der erklärte mir Folgendes:

  • Rohrbruch = Vermietersache: Grundsätzlich ist der Vermieter für Schäden verantwortlich, die durch defekte Rohre entstehen. Er muss den Schaden beheben und die Kosten tragen.

  • Fahrlässigkeit? Wäre der Rohrbruch durch falsche Installation oder mangelnde Wartung entstanden, wäre es eindeutig die Sache des Vermieters gewesen.

  • Aber: Wenn die Nachbarn beispielsweise selbst an den Rohren herumgebastelt hätten und dadurch der Schaden entstanden wäre, dann sähe die Sache anders aus. Dann wären sie haftbar.

Zum Glück stellte sich heraus, dass der Rohrbruch einfach auf das Alter der Rohre zurückzuführen war. Der Vermieter übernahm die Kosten für die Reparatur und die Trocknung meiner Wohnung. Die Nachbarn waren erleichtert, ich auch. Trotzdem war Weihnachten in dem Jahr etwas getrübt. Die nasse Decke und die ganze Aufregung waren kein schönes Geschenk.