Wann Entschädigung bei Verspätung?

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Flugverspätungen über drei Stunden berechtigen oft zu einer Entschädigung. Ausnahmen bilden außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Streiks. Die Geltendmachung des Anspruchs sollte innerhalb einer dreijährigen Frist erfolgen, um rechtlich abgesichert zu sein. Informieren Sie sich über Ihre Rechte!
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Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätungen?

Als Fluggast haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug bestimmte Verspätungszeiten überschreitet, unabhängig vom Grund der Verspätung. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 gelten folgende Richtlinien:

  • Verspätungen über 3 Stunden: Bei Inlandsflügen mit einer Entfernung von weniger als 1.500 km, EU-Flügen mit einer Entfernung von weniger als 1.500 km und Nicht-EU-Flügen mit einer Entfernung von weniger als 1.500 km aus einem EU-Mitgliedstaat haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
  • Verspätungen über 4 Stunden: Bei Flügen innerhalb der EU mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
  • Verspätungen über 5 Stunden: Bei Flügen außerhalb der EU mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen von diesen Regeln, in denen Sie möglicherweise keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, darunter:

  • Außergewöhnliche Umstände: Beispiele dafür sind Naturkatastrophen, Sicherheitsbedenken, politische Instabilität oder Streiks von Mitarbeitern anderer Organisationen als der Fluggesellschaft.
  • Nicht verschuldete technische Probleme: Dazu gehören Probleme mit dem Flugzeug, die nicht auf Fahrlässigkeit der Fluggesellschaft zurückzuführen sind.

Fristen

Um Ihren Anspruch auf eine Entschädigung geltend zu machen, müssen Sie dies innerhalb einer dreijährigen Frist tun. Die Frist beginnt ab dem Datum des verspäteten Fluges.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, hängt von der Entfernung Ihres Fluges und der Dauer der Verspätung ab:

  • Flüge bis 1.500 km: 250 €
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 €
  • Flüge über 3.500 km: 600 €

So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Um eine Entschädigung für eine Flugverspätung zu beantragen, müssen Sie sich an die Fluggesellschaft wenden, bei der Sie gebucht haben. Stellen Sie sicher, dass Sie Belege wie Ihre Bordkarte und Ihren Flugplan haben. Sie können online auf der Website der Fluggesellschaft oder per Post einen Antrag stellen.

Ihre Rechte

Es ist wichtig, sich Ihrer Rechte als Fluggast bewusst zu sein. Die EU-Verordnung 261/2004 zielt darauf ab, Fluggäste vor Verspätungen und Annullierungen zu schützen. Wenn Sie von einer Verspätung betroffen sind, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und scheuen Sie sich nicht, eine Entschädigung zu beantragen, wenn Sie Anspruch darauf haben.