Wann darf das Kindergeld gestrichen werden?
Kindergeld: Wann der Geldhahn zugedreht wird – Ein Überblick über die Streichung des Kindergeldes
Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Es soll einen Beitrag zur Grundversorgung des Kindes leisten und wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Doch wann endet der Anspruch auf Kindergeld und wann droht sogar die Streichung? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um die Streichung des Kindergeldes.
Die Regel: Kindergeld bis zum 18. Geburtstag
Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Danach entfällt der Anspruch jedoch nicht automatisch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch nach dem 18. Geburtstag weitergezahlt werden.
Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag: Die Ausnahmen
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Situationen vor, in denen ein Anspruch auf Kindergeld auch nach dem 18. Geburtstag besteht. Hier die wichtigsten Fälle:
- Ausbildung oder Studium: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium, besteht in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine schulische, betriebliche oder akademische Ausbildung handelt. Wichtig ist, dass das Kind ernsthaft bemüht ist, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
- Übergangszeiten: Auch in Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann Kindergeld gezahlt werden. Dies gilt beispielsweise, wenn das Kind sich zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung befindet oder auf einen Studienplatz wartet. Diese Übergangszeit darf jedoch nicht länger als vier Monate dauern.
- Arbeitslosigkeit: Ist das Kind arbeitslos und jünger als 21 Jahre, kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist und sich aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht.
- Behinderung: Kinder mit Behinderung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, haben unter Umständen auch nach dem 25. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld.
Gründe für die Streichung des Kindergeldes
Auch wenn die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung des Kindergeldes grundsätzlich erfüllt sind, kann es dennoch zu einer Streichung kommen. Die häufigsten Gründe dafür sind:
- Altersgrenze: Auch wenn sich das Kind in Ausbildung befindet, endet der Kindergeldanspruch spätestens mit dem 25. Geburtstag (mit Ausnahme von Kindern mit Behinderung).
- Überschreiten des Einkommens: Verdient das Kind zu viel eigenes Geld, kann der Kindergeldanspruch entfallen. Die Einkommensgrenze wurde jedoch abgeschafft. Es kommt also nicht mehr darauf an, wie viel das Kind verdient.
- Verweigerung der Mitwirkungspflicht: Die Familienkasse kann Unterlagen und Nachweise anfordern, um den Anspruch auf Kindergeld zu prüfen. Verweigern die Eltern oder das Kind die Mitwirkung, kann das Kindergeld gestrichen werden.
- Fehlende Ernsthaftigkeit der Ausbildung: Wird festgestellt, dass das Kind die Ausbildung nicht ernsthaft betreibt, kann der Kindergeldanspruch entfallen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Kind häufig unentschuldigt fehlt oder die Ausbildung ohne triftigen Grund abbricht.
- Abbruch der Ausbildung ohne neue Perspektive: Bricht das Kind eine Ausbildung ab und hat keine konkreten Pläne für die Zukunft, kann der Kindergeldanspruch ebenfalls gestrichen werden.
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst: Arbeitet das Kind mehr als 20 Stunden pro Woche, wird in der Regel davon ausgegangen, dass die Ausbildung oder das Studium nicht mehr im Vordergrund steht und der Kindergeldanspruch entfällt.
Wichtiger Hinweis:
Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllt sind. Daher ist es wichtig, Änderungen in den Lebensumständen des Kindes (z.B. Beginn oder Abbruch einer Ausbildung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen.
Fazit:
Der Anspruch auf Kindergeld endet in der Regel mit dem 18. Geburtstag. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, die eine Weiterzahlung auch nach dem 18. Geburtstag ermöglichen. Um eine Streichung des Kindergeldes zu vermeiden, ist es wichtig, die Voraussetzungen für den Anspruch zu kennen und Änderungen der Familienkasse rechtzeitig mitzuteilen. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt bei der Familienkasse beraten lassen.
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