Wann 600 € Entschädigung Flug?

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Bei Flugreisen über 3500 Kilometern außerhalb der EU beträgt die Entschädigung bei mehr als vierstündiger Verspätung 600 Euro. Liegt die Verspätung zwischen drei und vier Stunden, reduziert sich die Entschädigung auf 300 Euro. Diese Regelungen gelten für Verspätungen am Zielort.
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Wann Sie bei Flugverspätungen eine Entschädigung von 600 € erhalten

Bei Flugreisen über 3500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union (EU) gilt die folgende Entschädigungsregelung:

  • Verspätung von mehr als vier Stunden: 600 € Entschädigung
  • Verspätung zwischen drei und vier Stunden: 300 € Entschädigung

Diese Entschädigungsbeträge gelten für Verspätungen am Zielort.

Berechtigte Flüge

Diese Regelung gilt für Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder an einem EU-Flughafen ankommen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Flüge mit Fluggesellschaften, die nicht in der EU ansässig sind
  • Flüge zu Zielen innerhalb der EU, wenn die Fluggesellschaft nicht in der EU ansässig ist

Verspätungsgründe

Die Entschädigung ist unabhängig vom Grund der Verspätung fällig. Dies kann Folgendes umfassen:

  • Schlechtes Wetter
  • Technische Probleme
  • Personalausfälle
  • Streiks

Wie Sie Ihre Entschädigung beantragen

Um Ihre Entschädigung zu beantragen, sollten Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, wie z. B. Bordkarte, Buchungsbestätigung und Verspätungsmeldung.
  2. Reichen Sie Ihre Forderung direkt bei der Fluggesellschaft ein.
  3. Stellen Sie eine klare und prägnante Beschreibung der Verspätung bereit.
  4. Geben Sie alle relevanten Nachweise an.

Wichtige Hinweise

  • Sie haben bis zu drei Jahre Zeit, um Ihre Entschädigung zu beantragen.
  • In einigen Fällen kann die Fluggesellschaft versuchen, außergewöhnliche Umstände geltend zu machen, um die Entschädigung zu vermeiden. Dies kann jedoch nur in seltenen Fällen wie Naturkatastrophen erfolgen.
  • Sollte die Fluggesellschaft Ihre Entschädigung ablehnen, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder den Ombudsmann wenden.

Durch die Kenntnis Ihrer Rechte können Sie bei Flugreisen über 3500 Kilometern außerhalb der EU eine angemessene Entschädigung für Verspätungen erhalten.