Sind 90 Stornogebühren zulässig?
Sind Stornogebühren von 90 % rechtlich zulässig?
Im Zuge der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen kam es zu einem Anstieg von Stornierungen von Reisebuchungen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Reiseanbieter willkürlich hohe Stornogebühren verlangen dürfen.
Rechtliche Grundlage
Nach deutschem Recht sind Reiseanbieter berechtigt, Stornogebühren zu erheben. Allerdings müssen diese Gebühren angemessen sein und dem tatsächlich entstandenen Schaden entsprechen. Dies ergibt sich aus § 651h Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Höhe der Stornogebühren
Gerichtliche Entscheidungen haben wiederholt betont, dass pauschale Abzüge von 90 % der Reisekosten in der Regel nicht rechtens sind. Solche hohen Stornogebühren sind unverhältnismäßig und stellen eine unangemessene Benachteiligung der Reisenden dar.
Angemessene Stornogebühren
Die Angemessenheit der Stornogebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Zeitpunkt der Stornierung: Je näher der Stornierungstermin am Reiseantrittstermin liegt, desto höher können die Stornogebühren sein.
- Höhe der entstandenen Kosten: Der Reiseanbieter muss nachweisen, dass ihm durch die Stornierung tatsächlich Kosten entstanden sind.
- Ersatzbelegung: Wenn der Reiseanbieter die stornierte Reise anderweitig belegen kann, können die Stornogebühren geringer ausfallen.
Ausnahmen
In Ausnahmefällen können Stornogebühren von 90 % zulässig sein, wenn der Reiseanbieter nachweislich hohe Stornokosten hat, z. B. bei Flügen mit sehr hohen Ticketpreisen oder bei Reisen mit speziellen Buchungsbedingungen.
Fazit
Reiseanbieter dürfen bei Stornierungen keine willkürlich hohen Gebühren verlangen. Pauschale Abzüge von 90 Prozent sind in der Regel nicht rechtens. Die Höhe der Stornogebühren muss angemessen sein und dem tatsächlich entstandenen Schaden entsprechen.
Reisende sollten daher vor der Buchung einer Reise die Stornobedingungen sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Stornogebühren haben.
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