Kann man eine Gebäudeversicherung bei Erhöhung kündigen?

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Eine Erhöhung der Gebäudeversicherung aufgrund der Indexanpassung berechtigt nicht zu einer Sonderkündigung. Diese Anpassung dient dem Werterhalt des Gebäudes und ist vertraglich vorgesehen. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrags möglich. Überprüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen für genaue Fristen.

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Gebäudeversicherung erhöht: Kann ich kündigen?

Die jährliche Beitragsanpassung der Gebäudeversicherung, oft als Indexanpassung bezeichnet, sorgt regelmäßig für Unmut bei Versicherungsnehmern. Die Frage, ob eine solche Erhöhung eine Kündigung rechtfertigt, ist jedoch komplexer als es zunächst scheint. Kurz gesagt: Eine reine Indexanpassung berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.

Die Beitragsanpassung basiert in der Regel auf objektiven Faktoren wie Baupreisindex oder Schadensentwicklung. Sie dient dazu, den Versicherungsschutz über die Vertragslaufzeit hinweg aufrechtzuerhalten und den realen Wert Ihres Gebäudes abzubilden. Steigen die Baukosten, steigen auch die Kosten für Wiederaufbau und Reparatur. Eine unveränderte Prämie würde im Schadensfall zu einer Unterversicherung führen – mit der Folge, dass Sie im Ernstfall einen erheblichen finanziellen Verlust tragen. Dieser Sachverhalt ist in den Versicherungsbedingungen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben, explizit geregelt.

Eine Kündigung aufgrund einer solchen, vertraglich vereinbarten Indexanpassung ist daher in der Regel nicht möglich. Sie verstoßen gegen die Vertragsvereinbarungen und könnten sich im Schadensfall negativ auswirken. Versuchen Sie nicht, die Kündigung mit einer solchen Begründung durchzusetzen.

Wann ist eine Kündigung möglich?

Eine Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung ist grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Die meisten Versicherungsverträge laufen über ein Jahr. Beachten Sie unbedingt die in Ihren Versicherungsbedingungen festgelegte Kündigungsfrist – diese beträgt in der Regel drei Monate vor Vertragsende. Eine ausserordentliche Kündigung ist nur unter besonderen Umständen möglich, beispielsweise bei:

  • Vertragsverletzung durch den Versicherer: Beispielsweise bei Verzug mit der Leistung nach einem Schaden.
  • Wesentlicher Änderung der Versicherungsbedingungen: Hierbei muss es sich um eine gravierende Änderung handeln, die den Vertrag erheblich zu Ihren Ungunsten verändert. Eine reine Beitragsanpassung fällt hier in der Regel nicht darunter.
  • Angebot eines günstigeren Tarifs: Sie können jederzeit zu einem günstigeren Anbieter wechseln, indem Sie Ihren bestehenden Vertrag ordentlich kündigen.

Vor dem Wechsel vergleichen!

Bevor Sie kündigen, sollten Sie unbedingt den Markt vergleichen. Ein Wechsel des Versicherers kann sich lohnen, ist aber mit Aufwand verbunden. Achten Sie bei der Auswahl eines neuen Anbieters nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang und die Versicherungsbedingungen. Ein scheinbar günstiger Tarif kann im Schadensfall zu unerwarteten finanziellen Nachteilen führen.

Fazit:

Eine Indexanpassung der Gebäudeversicherung ist kein Grund zur fristlosen Kündigung. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und kündigen Sie Ihren Vertrag nur ordnungsgemäß und zum Vertragsende, falls Sie einen Wechsel des Versicherers planen. Ein detaillierter Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, um die für Sie beste und preiswerteste Lösung zu finden.