Kann man ein Brennrecht verkaufen?
Kann man Brennrechte verkaufen?
Mit der Neufassung des Gesetzes zur Regulierung des Branntweinmonopols (BranntwMonG) zum 01.01.2018 ist der Verkauf oder Erwerb von Brennrechten nicht mehr möglich. Die bis zum 31.12.2020 geltenden Regelungen, die eine solche Praxis zuließen, wurden mit dem neuen Gesetz endgültig beendet.
In der Vergangenheit bot die Möglichkeit des Verkaufs und Erwerbs von Brennrechten eine gewisse Flexibilität für Brenner. Sie konnten ihre Brennrechte an andere Brenner übertragen, wenn sie nicht mehr selbst brannten oder wenn sie ihre Produktion ausweiten wollten.
Mit der Abschaffung des Brennrechtshandels entfällt diese Flexibilität nun vollständig. Die Brennrechte sind fest an den Betrieb gebunden und können nicht mehr separat veräußert werden. Dies hat zur Folge, dass Brenner, die ihre Produktion einstellen wollen, ihre Brennrechte nicht mehr verkaufen können, um ihre Investitionen zu refinanzieren.
Der Wegfall des Brennrechtshandels soll dazu beitragen, die Konzentration der Brennereiwirtschaft zu verhindern und die Vielfalt der Brennerlandschaft zu erhalten. Er dient zudem der Umsetzung des europäischen Rechts, das den Verkauf von Brennrechten untersagt.
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