Kann man den Fingerabdruck beim Personalausweis verweigern?
Fingerabdruck im Personalausweis: Verweigerung möglich, aber mit Folgen
Die Erfassung biometrischer Daten, wie Fingerabdrücke, beim Personalausweis ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Viele Menschen fragen sich jedoch, ob sie die Erfassung ihrer Fingerabdrücke verweigern können und welche Folgen dies hat.
Verweigerung ist möglich:
Ja, die Erfassung von Fingerabdrücken für den Personalausweis kann verweigert werden. In diesem Fall wird der Personalausweis ohne diese biometrischen Merkmale ausgestellt.
Funktionsbeeinträchtigungen:
Ein Personalausweis ohne Fingerabdrücke ist jedoch in seiner Funktionalität eingeschränkt. Besonders betroffen sind elektronische Dienste:
- E-ID-Funktion: Die E-ID-Funktion des Personalausweises, die beispielsweise für das Online-Banking genutzt werden kann, ist ohne Fingerabdrücke nicht verfügbar.
- Digitale Signatur: Auch die Nutzung der digitalen Signatur des Personalausweises ist ohne Fingerabdrücke nicht möglich.
- Vereinfachte Identifizierung: Manche Online-Dienste nutzen die Fingerabdruckscanfunktion des Personalausweises für eine vereinfachte Identifizierung. Diese Funktion steht ohne Fingerabdrücke nicht zur Verfügung.
Alternative Möglichkeiten:
Wer seinen Personalausweis ohne Fingerabdrücke erhalten möchte, sollte sich über alternative Möglichkeiten der Identifizierung informieren. So können andere Dokumente wie z.B. der Reisepass zur Identifizierung genutzt werden.
Zusammenfassung:
Die Verweigerung der Erfassung von Fingerabdrücken für den Personalausweis ist zwar möglich, führt aber zu Einschränkungen in der Funktionalität des Ausweises. Insbesondere die Nutzung elektronischer Dienste kann dadurch beeinträchtigt werden. Wer sich für einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke entscheidet, sollte sich über die entsprechenden Einschränkungen und alternative Identifizierungsmethoden informieren.
Hinweis:
Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
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