Ist Geld bei Diebstahl versichert?
Die Hausratversicherung greift bei Diebstahl von Bargeld aus der Wohnung, beispielsweise im Rahmen eines Einbruchs. Wird das Portemonnaie jedoch unterwegs gestohlen – etwa aus der Tasche oder Kleidung – besteht kein Versicherungsschutz durch die Hausrat. Der Schutz beschränkt sich auf den Einbruchdiebstahl innerhalb der eigenen vier Wände.
Ist Geld bei Diebstahl versichert?
Bei Diebstahl aus der Wohnung, wie beispielsweise während eines Einbruchs, greift die Hausratversicherung. Dies gilt auch für gestohlenes Bargeld. Wird hingegen das Portemonnaie unterwegs entwendet, etwa aus der Tasche oder Kleidung, besteht kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz gegen Schäden an beweglichem Eigentum innerhalb der eigenen vier Wände. Diebstahl ist dabei einer der häufigsten versicherten Schäden. Der Schutz beschränkt sich jedoch auf den Einbruchdiebstahl innerhalb der eigenen Wohnung. Dies bedeutet, dass entwendetes Bargeld nur dann versichert ist, wenn es sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in der Wohnung befand.
Für Diebstahl außerhalb des Wohnraums, wie beispielsweise unterwegs, muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Hierfür bieten einige Versicherungsgesellschaften spezielle Reiseversicherungen oder Diebstahlversicherungen an, die den Verlust von Bargeld und anderen Wertsachen abdecken.
Es ist wichtig, die Bedingungen der Hausratversicherung sorgfältig zu lesen und zu verstehen, um den Umfang des Versicherungsschutzes zu kennen. Sollte es zu einem Diebstahl kommen, ist es ratsam, diesen umgehend der Versicherung zu melden und die entsprechenden Unterlagen einzureichen, um eine Schadensregulierung zu beantragen.
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