Wie lange darf man krank sein ohne Attest Schule?

24 Sicht

In Schulen variiert die Attestpflicht je nach Schulordnung. Oftmals genügt eine Entschuldigung der Eltern für kurze Fehlzeiten von bis zu drei Tagen. Bei längerer Krankheit oder häufigeren Fehlzeiten kann die Schule jedoch ein ärztliches Attest verlangen, um die Fehlzeiten zu entschuldigen und sicherzustellen, dass die Schülerin oder der Schüler gesundheitlich wieder in der Lage ist, am Unterricht teilzunehmen.

Kommentar 0 mag

Krankmeldung in der Schule: Wie lange ohne Attest? – Ein Überblick

Die Frage, wie lange man ohne ärztliches Attest von der Schule fernbleiben darf, ist nicht pauschal zu beantworten. Sie hängt stark von der jeweiligen Schulordnung, der Dauer der Erkrankung und dem Alter des Schülers ab. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Stattdessen orientieren sich Schulen an ihren eigenen Ordnungen, die im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes verankert sind oder in der Schulordnung der einzelnen Einrichtung detailliert beschrieben werden.

Die übliche Praxis:

In den meisten Fällen akzeptieren Schulen eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten für eine kurze Krankheitsdauer. Diese Dauer liegt meist zwischen ein und drei Tagen. Diese Frist ist jedoch keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine gängige Praxis, die von Schule zu Schule variieren kann. Manche Schulen tolerieren auch etwas längere unentschuldigte Fehlzeiten, solange der Kontakt zu den Eltern gehalten wird und die Gründe für das Fehlen plausibel erscheinen.

Wann ein Attest erforderlich wird:

Sobald die Fehlzeit die oben genannte Toleranzgrenze überschreitet, verlangt die Schule in der Regel ein ärztliches Attest. Dies gilt besonders bei:

  • Längerer Krankheit (über drei Tage): Hier dient das Attest nicht nur der Entschuldigung, sondern auch der Bestätigung, dass der Schüler wieder gesund genug ist, um am Unterricht teilzunehmen. Es kann auch Aufschluss über die Art der Erkrankung geben und gegebenenfalls Hinweise für den Schulalltag liefern (z.B. benötigte Hilfen oder besondere Rücksichtnahme).
  • Häufigen Fehlzeiten: Auch bei kürzeren, aber häufigen Fehlzeiten kann die Schule ein Attest verlangen, um mögliche gesundheitliche Probleme auszuschließen oder um den regelmäßigen Schulbesuch zu gewährleisten.
  • Verdacht auf ansteckende Krankheiten: Bei Erkrankungen mit Ansteckungsgefahr ist ein Attest unerlässlich, um die Gesundheit anderer Schüler und Lehrer zu schützen.
  • Besonderen Umständen: Die Schule kann im Einzelfall auch bei kürzeren Fehlzeiten ein Attest anfordern, z.B. bei Unklarheiten über den Grund der Abwesenheit oder bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Entschuldigung.

Kommunikation ist entscheidend:

Unabhängig von der Schulordnung ist eine offene und frühzeitige Kommunikation mit der Schule unerlässlich. Sollten die Kinder länger krank sein, sollten sich die Eltern umgehend mit der Schule in Verbindung setzen und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit mitteilen. Eine frühzeitige Information ermöglicht es der Schule, die notwendigen Maßnahmen zu treffen und den Unterrichtsstoff für den Schüler entsprechend zu organisieren.

Fazit:

Die Dauer der erlaubten Fehlzeit ohne Attest ist nicht einheitlich geregelt. Es ist wichtig, die Schulordnung der jeweiligen Schule zu konsultieren oder direkt mit der Schule Kontakt aufzunehmen, um im Einzelfall Klarheit zu erhalten. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation mit der Schule vermeidet Missverständnisse und erleichtert die Organisation des Unterrichts.

#Attest #Krank #Schule