Was passiert, wenn man keinen Überweisungsschein hat?

23 Sicht
Krankenhäuser sind verpflichtet, Patienten zu behandeln, unabhängig von fehlenden Überweisungen. Eine bestehende Regelung, die dies einschränkte, ist unwirksam. Die Krankenkasse trägt die Kosten, selbst ohne ärztliche Überweisung.
Kommentar 0 mag

Was passiert, wenn Sie keinen Überweisungsschein haben?

In Deutschland ist die Krankenbehandlung durch ein komplexes System gesetzlicher Bestimmungen geregelt. Dazu gehört auch die Regelung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. In einigen Fällen ist für den Besuch eines Facharztes eine Überweisung durch den Hausarzt erforderlich. Doch was passiert, wenn Sie keinen Überweisungsschein haben?

Krankenhäuser sind verpflichtet, Patienten zu behandeln

Auch ohne Überweisung sind Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, Patienten zu behandeln. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Demnach haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung.

Regelung zur Einschränkung ist unwirksam

Eine Regelung, nach der Krankenhäuser die Behandlung ohne Überweisung einschränken konnten, wurde im Jahr 2020 vom Bundessozialgericht (BSG) für unwirksam erklärt. Demnach dürfen Krankenhäuser Patienten nicht mehr unter Berufung auf fehlende Überweisungen abweisen.

Krankenkasse trägt die Kosten

Die Kosten für eine Behandlung ohne Überweisung trägt in der Regel die Krankenkasse. Diese prüft jedoch im Nachhinein, ob die Behandlung medizinisch notwendig war. Ist dies der Fall, übernimmt die Krankenkasse die Kosten auch ohne Überweisung.

Ausnahmen

In einigen Fällen kann es dennoch zu Einschränkungen kommen:

  • Terminvereinbarung: Viele Fachärzte vergeben nur Termine an Patienten mit einer Überweisung.
  • Zuzahlung: Ohne Überweisung kann eine höhere Zuzahlung für die Behandlung anfallen.
  • Hausarztverpflichtung: Bei bestimmten Leistungen, wie z. B. psychotherapeutischer Behandlung, kann eine Überweisung durch den Hausarzt erforderlich sein.

Fazit

Patienten, die keinen Überweisungsschein haben, können sich darauf verlassen, dass Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet sind, sie zu behandeln. Die Krankenkasse trägt in der Regel auch ohne Überweisung die Kosten für die Behandlung, sofern diese medizinisch notwendig ist. In manchen Fällen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen, wie z. B. bei der Terminvereinbarung oder Zuzahlung.