Wie viele Warnwesten im Auto in Norwegen?

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In Norwegen ist das Tragen einer Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw- und Motorradfahrer Pflicht. Im Gegensatz dazu sind in Österreich nur Pkw-Fahrer außerhalb von Städten zur Warnwestenpflicht verpflichtet. Motorradfahrer sind dort ausgenommen. Die Vorschriften unterscheiden sich somit deutlich.

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Warnwestenpflicht in Norwegen: Eine Frage der Sicherheit und des Gesetzes

Die Frage nach der Anzahl der vorgeschriebenen Warnwesten in einem norwegischen Fahrzeug ist nicht einfach mit einer Zahl zu beantworten. Es gibt keine explizite gesetzliche Regelung, die eine bestimmte Anzahl von Warnwesten vorschreibt. Die Gesetzeslage konzentriert sich vielmehr auf die Pflicht, eine Warnweste für jeden Insassen bereitzuhalten.

Der § 21 der Straßenverkehrsordnung (Vegtrafikkloster) Norwegens regelt die Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Er besagt, dass bei einem Halt oder einer Reparatur außerhalb geschlossener Ortschaften, jeder im Fahrzeug anwesende Personen eine Warnweste tragen muss, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für PKW- als auch für Motorradfahrer.

Die Konsequenz aus dieser Regelung ist, dass man für jede Person im Fahrzeug eine Warnweste mitführen sollte. Reist eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, so sollten mindestens vier Warnwesten im Auto vorhanden sein. Eine geringere Anzahl würde im Falle eines Zwischenfalls zu einer Ordnungswidrigkeit führen, da die Pflicht zur Bereitstellung der Westen für alle Insassen nicht erfüllt wäre.

Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen „mitführen“ und „tragen“. Die Westen müssen im Fahrzeug griffbereit sein, um im Notfall schnell angezogen werden zu können. Sie müssen nicht dauerhaft getragen werden, solange das Fahrzeug in Bewegung ist.

Die Höhe der Strafe bei Nichtbeachtung der Vorschriften variiert und hängt von den Umständen ab. Sie kann von einer geringen Geldstrafe bis hin zu einem Bußgeld im höheren zweistelligen Bereich reichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Es gibt keine vorgeschriebene Mindestanzahl an Warnwesten, sondern eine Pflicht, für jeden Insassen eine Warnweste bereitzuhalten. Die Anzahl der mitzuführenden Warnwesten richtet sich also nach der Anzahl der Personen, die das Fahrzeug befördern kann. Die sichere und rechtmäßige Vorgehensweise besteht darin, für jeden Platz im Fahrzeug eine Warnweste griffbereit zu haben. Dies ist nicht nur ein gesetzlicher Erforderniss, sondern vor allem eine Frage der persönlichen Sicherheit.