Wie lange kann der Führerschein bei 1,7 Promille entzogen werden?

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Ein Promillewert von 1,7 führt in der Regel zu einem mehrmonatigen bis fünfjährigen Fahrverbot. Die Dauer des Führerscheinentzugs hängt stark vom Einzelfall ab; im Extremfall droht sogar ein lebenslanger Entzug. Zusätzlich sind Punkte im Fahreignungsregister unausweichlich.

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Führerscheinentzug bei 1,7 Promille: Ein komplexes Verfahren

Ein Promillewert von 1,7 beim Autofahren stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz dar und hat weitreichende Konsequenzen. Ein einfacher Führerscheinentzug für einige Wochen ist in diesem Fall nicht zu erwarten. Die Dauer des Entzugs ist stark vom Einzelfall abhängig und kann von mehreren Monaten bis hin zu einem lebenslangen Entzug reichen. Die pauschale Aussage „mehrere Monate bis fünf Jahre“ greifen zu kurz und verdeckt die Komplexität des Verfahrens.

Faktoren, die die Dauer des Führerscheinentzugs beeinflussen:

Mehrere Faktoren spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Dauer des Entzugs:

  • Vorherige Verstöße: Bestehen bereits Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER), insbesondere wegen alkoholbedingter Delikte, wird die Strafe deutlich verschärft. Wiederholungstäter müssen mit deutlich längeren Entzugszeiten rechnen.
  • Fahrt unter Alkoholeinfluss mit Unfall: Ein Unfall unter Alkoholeinfluss, selbst bei nur geringem Sachschaden, führt in der Regel zu einer deutlich längeren Sperrfrist. Schwere Unfälle mit Personenschäden können sogar einen lebenslangen Entzug zur Folge haben.
  • Alkohol am Steuer mit Gefährdung anderer: Auch ohne Unfall kann eine gefährliche Fahrweise unter Alkoholeinfluss zu einer drastischen Erhöhung der Strafdauer führen. Hier wird die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besonders gewichtet.
  • Persönliche Umstände: Das Gericht berücksichtigt auch die persönlichen Umstände des Betroffenen. So kann z.B. eine Alkoholsucht zu einer längeren Entzugszeit führen, da hier eine therapeutische Behandlung und die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis-Wiedererlangungskontrolle im Vordergrund stehen. Eine positive Mitarbeit an der Therapie kann hingegen strafmildernd wirken.
  • Mildernde Umstände: Gibt es besondere mildernde Umstände, wie z.B. ein medizinisches Notfallereignis, das zur Alkoholisierung geführt hat, kann dies die Strafe beeinflussen. Diese müssen jedoch sehr gut begründet und belegt werden.

Zusätzliche Konsequenzen:

Neben dem Führerscheinentzug sind weitere Konsequenzen zu erwarten:

  • Punkte im Fahreignungsregister: Bei einem Promillewert von 1,7 werden in der Regel mehrere Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Die Anzahl der Punkte hängt von den Umständen ab.
  • Bußgeld: Ein hohes Bußgeld ist ebenfalls unausweichlich. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Promillewert und den Umständen der Tat.
  • Fahrverbot: Ein Fahrverbot ist neben dem Führerscheinentzug eine weitere Sanktion, die parallel oder auch zeitlich versetzt zum Entzug verhängt werden kann.
  • Mögliche strafrechtliche Konsequenzen: Bei schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden, kann es zu einer Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs kommen.

Fazit:

Ein Promillewert von 1,7 beim Autofahren führt zu erheblichen Konsequenzen. Die Dauer des Führerscheinentzugs ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine genaue Prognose ist ohne Kenntnis des Einzelfalls nicht möglich. Betroffene sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten und die möglichen Folgen abzuschätzen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht ist dringend empfohlen.