Wie lange Führerscheinentzug bei 2 Promille?

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Ein Führerscheinentzug bei Alkoholisierung über 2 Promille ist mindestens 18 Monate lang. Die genaue Dauer hängt jedoch vom Einzelfall und der Entscheidung des Gerichts ab. Ein kürzerer Entzug ist eher unwahrscheinlich.
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Dauer des Führerscheinentzugs bei Alkoholwerten über 2 Promille

Die Fahrt unter Alkoholeinfluss stellt ein erhebliches Risiko für den Straßenverkehr dar. Daher sieht das Gesetz in Deutschland bei Alkoholwerten über 2 Promille einen Führerscheinentzug vor.

Mindestdauer des Entzugs

Gemäß § 316 StGB beträgt die Mindestdauer des Führerscheinentzugs bei einer Alkoholkonzentration von über 2 Promille 18 Monate. Allerdings handelt es sich hierbei nur um einen Richtwert, der im Einzelfall von einem Gericht verkürzt oder verlängert werden kann.

Ermessensentscheidung des Gerichts

Die Dauer des Führerscheinentzugs hängt von verschiedenen Faktoren ab, die das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen muss. Zu diesen Faktoren zählen:

  • Schwere des Verstoßes
  • Vorherige Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten
  • Persönliche Umstände des Fahrers

Bei Ersttätern, die keine Vorstrafen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr haben, ist eine Verkürzung des Führerscheinentzugs möglich. In der Regel wird in solchen Fällen ein Entzug von 12 bis 15 Monaten verhängt.

Gründe für eine Verlängerung des Entzugs

In folgenden Fällen kann das Gericht den Führerscheinentzug über 18 Monate hinaus verlängern:

  • Wiederholte Trunkenheitsfahrten
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Aussichtslosigkeit weiterer Besserungsmaßnahmen

Die Verlängerung des Entzugs dient dazu, die Allgemeinheit vor weiteren alkoholbedingten Verkehrsgefährdungen zu schützen.

Sonderregelungen

In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, die eine Verkürzung des Führerscheinentzugs ermöglichen. Beispielsweise kann in Hessen ein Führerscheinentzug unter bestimmten Voraussetzungen nach 15 Monaten um 6 Monate verkürzt werden, wenn der Fahrer an einem Nachschulungskurs teilgenommen hat.

Fazit

Die Dauer des Führerscheinentzugs bei Alkoholwerten über 2 Promille beträgt in der Regel mindestens 18 Monate. Die genaue Dauer hängt jedoch vom Einzelfall und der Entscheidung des Gerichts ab. Eine Verkürzung des Entzugs ist möglich, aber unwahrscheinlich.