Welches Geburtsjahr muss jetzt den Führerschein umtauschen?
Besitzer alter Papierführerscheine sollten schnell handeln! Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2023 umtauschen. Die Frist rückt näher – rechtzeitiger Austausch vermeidet spätere Schwierigkeiten und Bußgelder. Informieren Sie sich jetzt!
Achtung Führerschein-Umtausch! Jahrgänge 1959-1964 müssen jetzt handeln!
Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, sollte jetzt genau aufpassen: Für bestimmte Jahrgänge tickt die Uhr! Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, müssen ihren alten Führerschein zwingend bis zum 19. Juli 2023 in einen aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen. Diese Frist ist nicht mehr fern und sollte keinesfalls ignoriert werden.
Warum überhaupt dieser Umtausch?
Die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein dient der Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit innerhalb der Europäischen Union. Die alten Dokumente sollen schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden, um einen besseren Überblick über die ausgestellten Führerscheine zu gewährleisten und Betrug zu erschweren. Der Kartenführerschein ist zudem besser vor Abnutzung geschützt und somit langlebiger.
Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Wer nach dem 19. Juli 2023 noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs ist und dem betroffenen Jahrgang angehört, riskiert ein Verwarnungsgeld. Viel wichtiger aber: Im Falle einer Verkehrskontrolle kann es zu unnötigen Komplikationen kommen.
Wie funktioniert der Umtausch?
Der Umtausch des Führerscheins ist in der Regel unkompliziert und erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle am Wohnort. Benötigt werden dafür in der Regel:
- Der alte Führerschein
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Der Personalausweis oder Reisepass
Je nach Führerscheinstelle kann es sinnvoll sein, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer zuständigen Behörde über die genauen Abläufe und eventuell benötigte Zusatzdokumente.
Wichtiger Hinweis:
Auch wenn Sie im genannten Zeitraum geboren wurden, aber bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, sind Sie von dieser Umtauschpflicht natürlich nicht betroffen.
Handeln Sie jetzt!
Lassen Sie es nicht auf den letzten Drücker ankommen. Informieren Sie sich rechtzeitig und tauschen Sie Ihren alten Papierführerschein fristgerecht um. So vermeiden Sie unnötigen Ärger und können weiterhin sicher und legal am Straßenverkehr teilnehmen. Die Zeit rennt!
#Führerschein#Geburtsjahr#UmtauschKommentar zur Antwort:
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