Welche Ausnahmen für die Gurtenpflicht gibt es laut KFG?

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Die KFG sieht Ausnahmen von der Gurtpflicht vor, wenn der Sicherheitsgurt aufgrund von Körpergröße oder schweren gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Herzerkrankungen, frische Operationen) nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Diese Ausnahmen sind im § 106 geregelt.
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Ausnahmen von der Gurtenpflicht laut Kraftfahrgesetz (KFG)

Das Kraftfahrgesetz (KFG) sieht in § 106 bestimmte Ausnahmen von der allgemeinen Gurtenpflicht vor. Diese Ausnahmen gelten, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Sicherheitsgurtes aufgrund von körperlichen oder gesundheitlichen Umständen nicht möglich ist.

Ausnahmen aufgrund von Körpergröße

Die Gurtenpflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund ihrer Körpergröße den Sicherheitsgurt nicht bestimmungsgemäß anlegen können. Dies ist in der Regel bei sehr kleinen Kindern oder Personen mit ungewöhnlich großen Körpermaßen der Fall.

Ausnahmen aufgrund von schweren gesundheitlichen Einschränkungen

Auch Personen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen sind von der Gurtenpflicht befreit, wenn die Verwendung des Sicherheitsgurtes eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellen würde. Zu diesen Einschränkungen gehören:

  • Herzerkrankungen
  • Frische Operationen
  • Schwere körperliche Behinderungen
  • Bestimmte psychische Erkrankungen

Weitere Ausnahmen

Zusätzlich zu den oben genannten Ausnahmen sieht das KFG noch weitere Ausnahmen von der Gurtenpflicht vor, darunter:

  • Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit fahren und den Gurt aufgrund der damit verbundenen Bewegungsfreiheit nicht tragen können (z. B. Taxifahrer, Polizeibeamte)
  • Personen, die sich in Fahrzeugen befinden, die bauartbedingt nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind (z. B. Oldtimer)
  • Personen, die auf der Rückbank eines Fahrzeugs sitzen, das nur mit Beckengurten ausgestattet ist

Nachweis der Ausnahme

Personen, die von einer Ausnahme von der Gurtenpflicht Gebrauch machen, müssen dies in der Regel durch einen entsprechenden Nachweis belegen können. Dieser Nachweis kann beispielsweise ein ärztliches Attest oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde sein.

Wichtiger Hinweis

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausnahmen von der Gurtenpflicht nur in den gesetzlich festgelegten Fällen gelten. Die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurtes ohne Vorliegen eines triftigen Grundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.